Anzeige einer Geburt

Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.

Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:

  • Geburtsurkunde beider Elternteile,
  • Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden

Zuständig


REBERNIG Elisabeth, Mag. (FH)
Kontaktdaten von Mag. (FH) Elisabeth REBERNIG
Bürgerservice
Mag. (FH) Elisabeth REBERNIG
Hauptplatz 1
9112 Griffen
Tel: +43 4233 2247-23
Fax: +43 4233 2247-32
elisabeth.rebernig@ktn.gde.at
1, Erdgeschoss

Bürgerservice, Standesamt, Meldewesen, Freibad, Fremdenverkehr, Kulturangelegenheit, Soziales, Beihilfen, Anträge